Reduziertes Betreuungsgeld durch LWV unzulässig

Seit Jahren übt der Landeswohlfahrtsverband Hessen die Praxis aus, das in der Eingliederungshilfe enthaltene Betreuungsgeld in geringerem Umfang auszuzahlen, wenn die bezugsberechtigte Person Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält. Ohne Leistungen aus der Pflegeversicherung wird (Stand Juli 2020) monatlich ein Betreuungsgeld in Höhe von 686,69 € ausgezahlt, werden Leistungen aus der Pflegeversicherung nach Pflegegrad 2 gezahlt, jedoch nur 370,69 €.

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